Bei dem Begriff Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in den vergangenen Jahren unterschiedlich im Sprachgebrauch bezeichnet wurde. Die sogenannte Zinsabschlagsteuer existiert in der förmlichen Gesetzgebung gar nicht, sondern hat sich als Ausdruck lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert – es wird heute von der Abgeltungssteuer gesprochen.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Im Sprachgebrauch haben sich verschiedene Begriffe für ein und dieselbe Steuer eingeschlichen.
Hier mal eine möglich Definition:
Die Abgeltungssteuer gehört zur Einkommensteuer, ist eine Quellensteuer und dient dazu, die Erträge von Kapitalanlagen (Zinsen) mit einer Abgabepflicht zu belegen.
Wikipedia beschreibt die Quellensteuer so:
Vereinfacht gesagt, wenn in deinem Depot bei der XY Bank steuerpflichtige Kapitalerträge anfallen, dann führt die XY Bank (Quelle) die darauf fällige Steuer an dein zuständiges Finanzamt ab.
Folgende offizielle Namen waren im Laufe der Zeit oder sind momentan für diese Form der Abgabe gebräuchlich:
- Bis 2009: Zinsabschlagsteuer
- Seit 2009: Kapitalertragssteuer/ Abgeltungsteuer
Höhe der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
Grundsätzlich beträgt die Steuer auf Kapitalerträge 25 %. Da aber auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag involviert sind, ergibt sich teilweise eine abweichende Bemessungsgrundlage. Die Kirchensteuer ist ein teilweiser Abzugsbetrag bei der Kapitalertragssteuer, was sich in einer komplizierten Berechnungsformel niederschlägt. Zahlst du Kirchensteuer ist die Kapitalertragssteuer etwas geringer, die gesamte Abgeltungssteuer aber höher.
Ich denke, folgende Tabelle verdeutlicht es ganz gut:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge | ohne KiSt | 8 % Kirchensteuer | 9 % Kirchensteuer |
---|---|---|---|
Kapitalertragssteuer | 25,00% | 24,51% | 24,45% |
Soli | 1,375% | 1,348% | 1,345% |
Kirchensteuer | 0% | 1,961% | 2,2% |
Daraus ergibt sich eine Gesamt-Abgeltungssteuer für:
- den Steuerpflichtigen ohne KiSt: 26,375 Prozent
- den Steuerpflichtigen mit 8 % KiSt: 27,819 Prozent
- den Steuerpflichtigen mit 9 % KiSt: 27,995 Prozent
Man könnte also sagen, Die Abgeltungssteuer ist die Summe aus Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die für Kapitalerträge zu entrichten ist. Da sie eine Quellensteuer ist, wird sie ohne zutun des Depotinhabers vom Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt.
Zinsabschlagsteuer bis Ende 2008
Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft und existiert in ihrer damaligen Ausprägung heute nicht mehr. Die Kapitalertragssteuer hat die Zinsabschlagsteuer abgelöst. Die Zinsabschlagsteuer galt für Zinsen, Dividenden und andere Erträge, die aus Kapitalanlagen generiert wurden. Zusätzlich fand sie bei sogenannten Tafelgeschäften Anwendung. Für die Zinsen aus Kapitalanlagen waren 30 Prozent Zinsabschlagsteuer zu zahlen, für Tafelgeschäfte 35 Prozent und für ausgeschüttete Dividenden 20 Prozent.
In einem Satz zusammengefasst:
Aus der Zinsabschlagsteuer wurde die Kapitalertragssteuer, auf diese wird zusätzlich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig. Und schon sind wir wieder bei der Abgeltungssteuer.
Durch die Steuerreform 2009 ergeben sich folgende Werte:
Art des Ertrages | Steuersatz |
---|---|
Zinsen aus Dividenden | 25 Prozent |
Gewinne aus stillen Beteiligungen | 25 Prozent |
Zinsen aus Kapitalanlagen | 25 Prozent (je nach Kapitalanlage) |
Erträge aus Tafelgeschäften | 35 Prozent |
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer?
Da die Abgeltungssteuer die Kapitalertragssteuer beinhaltet, spreche ich nachfolgend nur von der Abgeltungssteuer.
Aktuell gibt es „noch“ einen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt für Singles 801 Euro und für gemeinsam veranlagte Paare 1602 Euro.
Schon an der Höhe des Steuerfreibetrags kann man seine enge Verwandtschaft mit dem Sparer-Pauschbetrag erkennen. Tatsächlich kann man den Freibetrag als genau diesen Pauschbetrag verwenden, der dann allerdings nicht noch einmal an anderer Stelle auftauchen darf.
Freistellungsauftrag
Damit der Steuerfreibetrag überhaupt zur Anwendung kommt, ist es unbedingt notwendig einen Freistellungsauftrag zu stellen. Einen Freistellungsauftrag in der Höhe, wie voraussichtlich Kapitalerträge anfallen werden. Oft ist es aber gar nicht absehbar, wie hoch die Kapitalerträge ausfallen werden. Du hast die Möglichkeit deinen Freistellungsauftrag das ganze Jahr über zu ändern. Dabei wird jede Änderung immer rückwirkend zum 01. Januar des Jahre gültig, in dem du in dem Freistellungsauftrag änderst, bzw. erstmalig stellst. Wird keine Änderung vorgenommen, gilt die beantrage Höhe auch im folgenden Jahr. Fu kannst also deinen Freistellungsauftrag auch noch Dezember für das laufende Jahr anpassen.
Besitzt du mehrere Depots, Geldanlagen, Bausparverträge kannst du deinen Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Dafür muss bei jedem diese Kreditinstitute eine separater Freistellungsauftrag gestellt werden. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 ist es notwendig, das du deine StID Nummer auf den Freistellungsauftrag vermerkst. Die StID Nummer dient der Quelle als Hinweis, welches Finanzamt deine Steuer bekommt und den Finanzamt dazu sie dir zuzuordnen.
Wann genau wird die Steuer fällig?
Seit 2009 behalten Finanzinstitute 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beim Verkauf von Wertpapieren gilt, dass die zuerst angeschafften als zuerst veräußert behandelt werden. Solange du deine Etf`s , aktiv gemanagte Fonds oder Aktien nicht verkaufst, zahlst du nur Abgeltungssteuer auf die eventuellen Dividende und Ausschüttungen. Die Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne demzufolge erst beim Verkauf, wobei das in der Regel der deutliche höher zu Buche schlagende Part sein wird.
Abgeltungssteuer – Kursverluste und Kursgewinne: Verlustverrechnung und Verlustvortrag
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer änderten sich auch die bisherigen Möglichkeiten Verlustverrechnung aus Wertpapiergeschäften maßgeblich: Die Abgeltungssteuer erlaubt die Verrechnung von Kursgewinnen und Kursverlusten. Für Aktien gibt es bei der Abgeltungssteuer jedoch Ausnahmen hinsichtlich der Verrechnung eines Verlustvortrages. Hier empfehle ich dir unbedingt eine Steuerberater zu konsultieren.
Abgeltungssteuer auf Produkte der Altersvorsorge
In Deutschland haben wir ein 3 Schichten Model für die Altersvorsorge. In der ersten und zweiten Schicht werden Gesetzliche Rente, Basis Rente, Versorgungswerke, Riester Rente und Betriebliche Altersvorsorge über die Einkommenssteuer in unterschiedlicher Form gefördert. Dafür sind sie nachgelagert steuerpflichtig, müssen als im Rentenalter versteuert werden. Da die Förderung über die Einkommenssteuer erfolgt, wird auch die Steuerpflicht über die Einkommenssteuer geregelt. Im Rentenalter zahlst auf diese Renten Einkommenssteuer in Höhe deines persönlichen Steuersatzes.
Wie sieht es mit Produkten der dritten Schicht aus?
bis Renteneintritt | ab Renteneintritt | |
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Kapital Lebens- und Rentenversicherung | - vor 2005 steuerfrei - nach 2005 persönl. Steuersatz | Ertragsanteilbesteuerung über Einkommensteuer |
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung | - vor 2005 steuerfrei - nach 2005 persönl. Steuersatz | Ertragsanteilbesteuerung über Einkommensteuer |
Wertpapiere (Fonds, ETF, Aktien) | Abgeltungssteuer | Abgeltungssteuer |
Immobilien | - Spekulationssteuer - Erbschaftssteuer - Einkommenssteuer | Spekulationssteuer Erbschaftssteuer Einkommenssteuer |
Edelmetalle | steuerfrei nach 12 Monaten Haltedauer | steuerfrei nach 12 Monaten Haltedauer |
Wenn in der Tabelle von Einkommenssteuer die Rede ist, ist nicht die Abgeltungssteuer gemeint, obwohl sie auch zu den Einkommenssteuerarten gehört.